Wasserschaden, Schimmel an der Wand, Baulärm vom Nachbargrundstück: Es gibt viele Gründe, die Mietern erlauben, die Miete zu kürzen. Zwei Gesetze im Bürgerlichen Gesetzbuch legen die rechtliche Basis dafür: §535 und §536. Nicht gesetzlich geregelt ist die Höhe der erlaubten Mietminderung und ab wann ein Schaden oder Mangel so erheblich ist, dass er eine Minderung rechtfertigt. Zwar berufen sich viele auf sogenannte Mietminderungstabellen, aber sie basieren auf bisher gefällten Gerichtsurteilen und stellen somit lediglich Richtwerte dar. Vermieter sollten bei einer Mietminderung durch Mieter also genau prüfen, ob diese gerechtfertigt und formal richtig vorgenommen wurde. Und Mieter müssen bedenken, dass ihnen bei einer falschen Mietminderung schlimmstenfalls sogar eine Kündigung drohen kann.
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