Das sogenannte Besichtigungsrecht ist nicht in einem einzelnen Gesetz beschrieben und definiert, sondern entsteht durch das Zusammenwirken mehrerer Gesetze und Regelungen. Es meint die erlaubte, gesetzeskonforme Möglichkeit eines Vermieters oder Eigentümers, seine Wohnung zu betreten und zu besichtigen während diese vermietet ist.
Mieter erlangen durch den Mietvertrag das Hausrecht über die Wohnung und dürfen bestimmen, wer die Wohnung (oder das gemietete Haus) betreten darf und wer nicht. Verweigert der Mieter den Zutritt, können Vermieter die vermietete Wohnung nur noch mit klar definierten Gründen besichtigen. Ansonsten droht ihnen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Welche Gründe das Besichtigungsrecht für Vermieter rechtfertigen, wie sie vorgehen sollten und welche Ausnahmen bei beabsichtigtem Verkauf der Wohnung gelten, lesen Sie in dem ausführlichen Artikel in unserem Magazin:
Besichtigungsrecht: Wann dürfen Vermieter die Wohnung betreten?