Auszugsbestätigung

Bis zum Jahr 2016 mussten Mieter, die ins Ausland zogen, eine sogenannte Auszugsbestätigung des Vermieters vorlegen, um sich an ihrem alten Wohnort formell abzumelden. Aktuell ist eine solche Bestätigung nicht mehr notwendig.

Anders für die Anmeldung des Wohnsitzes bei einer Meldebehörde in Deutschland: Hierfür muss eine sogenannte, formlose Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden, in der Vermieter den Einzug von Mietern schriftlich bestätigen.

Ausführliche Informationen plus eine kostenlose Wohnungsgeberbestätigung PDF Vorlage finden Sie hier:

Wohnungsgeberbestätigung

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