Der Begriff Renovierungsklausel bezeichnet eine Nebenbestimmung im Mietvertrag für Wohnraum oder Gewerberaum, die den Mieter zur Renovierung bzw. den sogenannten → Schönheitsreparaturen verpflichten soll.
Durch zahlreiche Gerichtsurteile wurden in den letzten Jahren viele der bislang üblichen Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam. So ist es beispielsweise nicht mehr möglich, Mieter mit einer Renovierungsklausel immer zur Endrenovierung bei Mietende zu verpflichten. Auch starre Vorgaben zu Zeitabständen, in denen Renovierungen durchgeführt werden sollen, haben keine Wirksamkeit mehr.
Was genau das Gesetz als Schönheitsreparatur definiert lesen Sie hier:
Schönheitsreparaturen Definition: Was sind Schönheitsreparaturen und wer muss sie ausführen?
Welche Schönheitsreparaturen Klausel im Mietvertrag noch wirksam sind, lesen Sie hier:
Schönheitsreparaturen Klausel im Mietvertrag wirksam formulieren