Die Räum- und Streupflicht ist eine Verkehrssicherungspflicht, die auch Vermieter und Eigentümer betrifft.
Sie besagt, dass bei Schnee und Glätte auf Fußwegen und Straßen wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen ergriffen werden müssen. Gemeint ist damit das Schneeräumen und Streuen von abstumpfenden Mitteln wie Split oder Granulat. Wer die Räum- und Streupflicht verletzt, ihr also nicht nachkommt, ist im Schadensfall zu Schadensersatz gemäß §823 BGB verpflichtet.
Verantwortlich für die Räum-und Streupflicht auf Wegen und Straßen auf Privatgrundstücken sind die Eigentümer, bzw. Vermieter. Für öffentliche Straßen und Fußgängerwege sind die Kommunen bzw. Städte zuständig. Allerdings legen diese durch ihre jeweiligen Straßenreinigungssatzungen meist fest, dass Anlieger, also auch Vermieter, für den Winterdienst auf den an das Privatgrundstück angrenzenden Wegen zuständig sind.
Ausführliche Informationen zum Winterdienst für Vermieter lesen Sie in unserem Vermieter-Magazin:
Winterdienst: Wo, wann und wie Vermieter Schnee räumen müssen
Mehr zur Verkehrssicherungspflicht für Vermieter lesen Sie hier:
Verkehrssicherungspflicht für Vermieter: Checkliste, Aufgaben, Gesetz