Mietendeckel war die Bezeichnung für das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)“. Das Gesetz trat am 23. Februar 2020 in Kraft und war auf fünf Jahre befristet.
Intension des Gesetzes war, die Wohnungsmieten in Berlin für fünf Jahre zu begrenzen. Nach einer Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht wurde es am 15.04.2021 von diesem für nichtig erklärt. Damit ist das Gesetz seit dem 15.04.2021 unwirksam.
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Mietendeckel ungültig: Was müssen Vermieter und Mieter jetzt tun?