Haustiere

Haustiere in der Mietwohnung

Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Mäuse, Schildkröten, Reptilien – die beliebten Haustiere wohnen millionenfach in deutschen Mietwohnungen. Viele Mieter glauben, sie könnten sich Haustiere einfach anschaffen und in die Mietwohnung aufnehmen. Und viele Vermieter glauben, sie könnten bestimmen, ob Mieter Haustiere in der Mietwohnung halten dürfen oder nicht. Beides ist richtig, aber beides ist genauso falsch.

Pauschale Verbote sind unwirksam

In Deutschland gibt es kein Gesetz, dass Haustiere in der Mietwohnung reglementiert. Die Praxis orientiert sich also an den zahlreichen Gerichtsurteilen, die dazu bislang ergangen sind. Generell gilt: In § 535 BGB heißt es, dass der Vermieter dem Mieter „den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren“ hat. Dafür muss der Mieter Miete zahlen. Ob die Haltung von Haustieren nun damit erlaubt ist, also zum Gebrauch der Mietsache gehört, ist immer wieder umstritten.

Haustiere in der Mietwohnung

 

Wegweisend ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2013, in dem es heißt „Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, keine Hunde und Katzen zu halten ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.“ Bedeutet: Haustiere in der Mietwohnung können nicht pauschal verboten werden.

Haustiere in der Mietwohnung: Nur Kleintiere sind ohne Zustimmung erlaubt

Allerdings sind Haustiere in der Mietwohnung dadurch auch nicht pauschal erlaubt. Lediglich die Haltung von sogenannten Kleintieren gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung und Bedarf keiner Erlaubnis des Vermieters. Kleintiere sind alle Tiere, die in Käfigen, Aquarien oder Terrarien leben und keinen Lärm machen, also Hamster, Meerschweinchen, Hasen, Vögel, Schildkröten, Mäuse, Reptilien oder Zierfische.

Katzen und Hunde zählen nicht zu den Kleintieren

Hunde und Katzen laufen frei in der Mietwohnung herum, manchmal machen sie auch Lärm. Sie zählen also nicht zu den Kleintieren, auch wenn sie gar nicht groß sind. Für Hund und Katze muss sich der Mieter zwingend eine Erlaubnis des Vermieters einholen. Allerdings darf der Vermieter diese wiederum nur mit nachvollziehbarer, glaubhafter Begründung ablehnen. Zudem können Vermieter über die Hausordnung Vorgaben machen, wie Tierhalter sich mit ihren Kuscheltieren so verhalten, dass andere Mieter durch die Haustiere in der Mietwohnung nicht belästigt werden.

Mehr zur Tierhaltung in der Mietwohnung und wie Vermieter diese aktiv über Mietvertrag und Hausordnung regeln können, lesen Sie in unserem Magazin:

Tierhaltung in der Wohnung verbieten, erlauben, regeln

 

 

 

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