Zeitmietvertrag

Was ist ein Zeitmietvertrag?

Bei einem Zeitmietvertrag, auch befristeter Mietvertrag genannt, wird bei Abschluss des Mietvertrages im Vertrag schriftlich ein Datum festgehalten, zu dem der Mietvertrag automatisch endet. Einer Kündigung bedarf es dann nicht mehr. Gesetzliche Grundlage für den Zeitmietvertrag ist §575 im BGB.

Ein Zeitmietvertrag muss begründet werden. Das heißt, nur mit der im Mietvertrag schriftlich formulierten Begründung wird die Befristung wirksam. Zudem erlaubt das Gesetz nur drei wirksame Gründe: Eigenbedarf, Abriss oder Sanierung der Mietwohnung, Nutzung als Werkwohnung für Bedienstete.

Ein Zeitmietvertrag muss genau und korrekt formuliert sein, damit er wirksam ist. Sonst wird aus einem befristeten Mietvertrag schnell ein unbefristeter Vertrag.

Was Vermieter bei einem Zeitmietvertrag beachten müssen, welche gesetzlichen Vorgaben es dazu gibt und wie man typische Fehler vermeidet lesen Sie in dem ausführlichen Artikel zum Zeitmietvertrag / Befristeter Mietvertrag in unserem Vermieter-Magazin:

Befristeter Mietvertrag: Zeitmietvertrag richtig begründen

 

Bist du Vermieter?

Aktuelle Informationen direkt in dein Postfach – kostenlos und unverbindlich mit dem SmartMiete Newsletter.

Bist du Mieter?

Aktuelle Informationen direkt in dein Postfach – kostenlos und unverbindlich mit dem SmartMiete Newsletter.