Vermieter haben die Pflicht, Mietern eine ordnungsgemäße Entsorgung ihres Hausmülls zu ermöglichen. Das bedeutet: alle für die Mülltrennung erforderlichen Müllbehälter müssen zur Verfügung gestellt werden.
Die Kosten dafür dürfen über die Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt werden. Sollten allerdings zu viele Mülltonnen vorhanden sein, die gar nicht voll genutzt werden, dürfen die Mehrkosten dafür nicht umgelegt werden. Der Stellplatz der Mülltonnen darf Rettungswege, Notausgänge und Feuerwehrwege nicht blockieren. Einzelne Mietparteien sollen durch den Stellplatz nicht unzumutbar mit Lärm oder Geruch belästigt werden.
Mieter können per Hausordnung oder Mietvertrag verpflichtet werden, Mülltonnen an Abholtagen auf die Straße zu stellen oder den Stellplatz regelmäßig zu säubern. Mieter haben zudem die Pflicht, ihren Hausmüll zu trennen.
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