Mietaufhebungsvertrag

Mit einem Mietaufhebungsvertrag einigen sich Vermieter und Mieter auf ein früheres Auszugsdatum des Mieters als im Mietvertrag vereinbart. Der Mietaufhebungsvertrag beendet also ein Mietverhältnis vorzeitig, Kündigungsfristen müssen nicht mehr eingehalten werden.

Ein Mietaufhebungsvertrag erfolgt freiwillig und im beiderseitigen Einverständnis. Vermieter und Mieter müssen den schriftlich verfassten Vertrag unterschreiben. Außer dem vorzeitigen Mietende kann ein Aufhebungsvertrag auch weitere Vereinbarungen enthalten, beispielsweise zu Abfindungen, Schönheitsreparaturen oder Nachmietern.

Ausführliche Informationen zum Mietaufhebungsvertrag lesen Sie in unserem Vermieter-Magazin:

Mietaufhebungsvertrag: Wie sich Vermieter und Mieter gütlich einigen

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