Aufhebungsvertrag

Der Begriff Aufhebungsvertrag bezeichnet eine Vereinbarung, die einen geschlossenen, gültigen Vertrag ohne Einhaltung der darin vereinbarten Fristen oder anderen Bestimmungen vorzeitig beendet.

Mit einem Mietaufhebungsvertrag können Vermieter und Mieter also unabhängig von vertraglichen Kündigungsfristen einen laufenden Mietvertrag auch kurzfristig beenden. Wie ein rechtsgültiger Aufhebungsvertrag ausgestaltet sein muss, ob Entschädigungen zu zahlen sind und was Vermieter auf keinen Fall tun sollten, lesen Sie hier:

Mietaufhebungsvertrag: Wie sich Vermieter und Mieter gütlich einigen

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