Ob Haustiere in der Mietwohnung erlaubt sind, hängt nicht von einem einzelnen Gesetz ab — sondern von der Art des Tieres, dem Mietvertrag und der Rechtsprechung. Weder können Mieter einfach jedes Tier halten, noch können Vermieter pauschal alle Tiere verbieten.
Kleintiere: immer erlaubt
Die Haltung von Kleintieren gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und bedarf keiner Erlaubnis des Vermieters (§ 535 BGB). Kleintiere sind Tiere die in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden — Hamster, Meerschweinchen, Zierfische, Schildkröten, Vögel, harmlose Reptilien.
Hunde und Katzen: Erlaubnis erforderlich
Hunde und Katzen sind keine Kleintiere — für sie braucht der Mieter die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf diese aber nicht pauschal verweigern — nur mit nachvollziehbarer, konkreter Begründung.
Ein pauschales Verbot von Hunden und Katzen im Mietvertrag ist unwirksam — das hat der BGH 2013 ausdrücklich klargestellt (BGH, Az. VIII ZR 168/12, 20.03.2013).
Quellen
- § 535 BGB — Vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache
- § 307 BGB — Unwirksamkeit unangemessener AGB-Klauseln
- BGH, Az. VIII ZR 168/12, 20.03.2013 — Pauschales Verbot von Hunden und Katzen unwirksam